11.05.2023 Lockdown für Frisörgeschäfte war verhältnismäßig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 entstanden sind. Danach besteht keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen.
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