Wirtschaftsprüfung

Der europäische Gesetzgeber hat finanzielle Kerngrößen definiert, bei deren Überschreitung sowohl Kapitalgesellschaften als auch GmbH & Co. KGs verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss von neutralen Wirtschaftsprüfern kontrollieren zu lassen. Ziel ist die Einhaltung und Sicherstellung von handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.
Wir bei W-P-G bieten Ihnen unsere Kompetenzen in diesem Bereich an. Unser Beratungshaus führt die Prüfung anhand nationaler und internationaler Standards durch. Zudem halten wir uns im Sinne für noch mehr Transparenz an unser, regelmäßig von externen Kollegen überpfüten, Qualitätssicherungssystem. Im Rahmen unserer Tätigkeit analysieren wir Ihre betrieblichen Abläufe und wirtschaftlichen Daten, so dass Sie aus den Ergebnissen Nutzen für Ihre eigenen, internen Kontrollsysteme ziehen können.
  • Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Weitere Sonderprüfungen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Due Diligence Prüfungen
  • Unternehmensbewertungen
Ihr Ansprechpartner im Bereich Wirtschaftsprüfung

Helmut Schwarz
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater


Telefon 0 71 61 . 67 38 - 0
Telefax 0 71 61 . 67 38 - 55
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